Wer wurde nach Hitlers Tod als Reichskanzler bestimmt?
Hitler besaß verfassungsrechtlich nicht das Recht, auf einfachem testamentarischen Wege seine Nachfolge zu bestimmen, doch hatte er auf diese Weise am 29. April 1945 seinen engen Gefolgsmann Joseph Goebbels zu seinem Nachfolger als Reichskanzler bestimmt. Dies zeigte keine politische Wirkung, da das Reich damals bereits zu großen Teilen von den Alliierten besetzt war und Goebbels schon einen Tag nach Hitler, am 1. Mai 1945, ebenfalls Selbstmord beging.